Registerführung - Gerichtskommission

Notabene - effiziente Verlassenschaften

Das Gerichtskommissions- wird direkt aus der Verlassenschafts-Aktenverwaltung erstellt.
Schon direkt in der Aktenoberfläche kann der Akt als eingelangt bzw. vorgelegt markiert werden und Sie können sofort feststellen, ob sich der Akt bei Gericht oder im Haus befindet.
Die Aktenzahl entspricht der jährlich indexierten Gerichtskommissionszahl und erspart so einen weiteren Nummernkreis von Aktenzahlen. Selbstverständlich kann auch nach der A-Zahl des Gerichtes oder nach Erblasser, einem Beteiligten oder der Gerichtskommissionszahl gesucht werden.
Wie bei allen Notabene-Anwendungen können über die rechte Maustaste auf den Klienten alle Verknüpfungen aufgerufen werden, mit dem Punkt Klient-Zeigen Verlassenschaften können Sie alle Verlassenschaftsakten anzeigen, die dem Klient zugeordnet sind. (als Beteiligter oder Erblasser)

Hier sehen Sie ein Beispiel für den Ausdruck des Gerichtskommissions-protokolles. Dieser ist selbstverständlich nur eine Momentaufnahme des aktuellen Aktenstands. Deshalb wird bei der Erstellung des Statistischen Ausweises auch der Erledigungsstand geprüft.

Bei der Erstellung des Statistischen Ausweises wird der Erledigungsstand der Akten überprüft. So lange der Akt nicht als erledigt markiert ist, erscheint er im Protokoll zum Statistischen Ausweis als nicht abgeschlossen auf. Da Akten oft über Jahre hinweg laufen stimmt der Statistische Ausweis für die Verlassenschaften natürlich erst, wenn alle in dem Jahr erstellten Gerichtskommissionsakten abgeschlossen sind.

Hier ein Beispiel für den Statistischen Ausweis. Dieser kann übrigens (etwa für Vergleichszwecke zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr) jederzeit erstellt werden. Bei der Erstellung des Statistischen Ausweises werden alle Register auf Richtigkeit und Konsistenz überprüft. Dabei wird ein Protokoll erstellt, das Ihnen Fehler wie etwa falsche Chronologien oder eingeschobene Zahlen auflistet.

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